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   VGH Hessen, 19.11.2002 - 4 NG 2283/02   

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VGH Hessen, 19.11.2002 - 4 NG 2283/02 (https://dejure.org/2002,25130)
VGH Hessen, Entscheidung vom 19.11.2002 - 4 NG 2283/02 (https://dejure.org/2002,25130)
VGH Hessen, Entscheidung vom 19. November 2002 - 4 NG 2283/02 (https://dejure.org/2002,25130)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 47 Abs. 6
    Verwaltungsprozessrecht: Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung im Normenkontrollverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BRS 65 Nr. 60
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Hessen, 12.06.1995 - 4 NG 1454/95

    Normenkontrollverfahren: zu den Voraussetzungen einer einstweiligen Anordnung

    Auszug aus VGH Hessen, 19.11.2002 - 4 NG 2283/02
    Ein schwerer Nachteil Hegt dann vor, wenn durch die Folgen, die dem Antragsteller dadurch entstehen, dass die einstweilige Anordnung nicht ergeht, die .angegriffene Norm jedoch später für nichtig erklärt wird, seine Rechte oder seine rechtlich geschützten Interessen in ganz besonderem Maße beeinträchtigt oder ihm außergewöhnliche Opfer abverlangt werden (Beschlüsse des Senats vom 19.12.1990 -4 NG 1374/90 -, NVwZ-RR 1991, 588 [589] und vom 12.06.1995 - 4 NG 1454/95 -, NVwZ-RR 1996, 479 ; Dürr, in Brügelmann, BauGB , Stand: Nov. 2001, § 10 Rn. 596).

    Es wäre auch nicht zu rechtfertigen, denjenigen Bauherrn, der abweichend von den Festsetzungen eines Bebauungsplans oder einer anderen Norm im Sinne des § 47 Abs. 1 VwGO bauen will, durch die vorläufige Außervollzugsetzung der Norm potentiell besser zu stellen als einen Bauherrn, dessen Grundstück nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans oder einer anderen Norm im Sinne des § 47 Abs. 1 VwGO liegt oder der plangerecht bauen will, denn ein solcher Bauherr ist im Falle des Erstreitens der Baugenehmigung auf ein unter Umständen langwieriges Klageverfahren angewiesen, ohne dass er die Möglichkeit hat, die Baugenehmigung im Wege der einstweiligen Anordnung nach § 123 VwGO zu erlangen (Beschluss des Senats vom 12.06.1995, a.a.O.).

  • BVerwG, 18.05.1998 - 4 VR 2.98

    Verwaltungsprozeßrecht - Einstweilige Anordnung auf Aussetzung des Vollzugs eines

    Auszug aus VGH Hessen, 19.11.2002 - 4 NG 2283/02
    An das Vorliegen ihrer Voraussetzungen ist ein strenger Maßstab anzulegen (Beschluss des Senats vom 26.11.1998 - 4 NG 1902/99 -, ESVGH 50, 131 ff.; ebenso Beschluss des 9. Senats des Hess. VGH vom 22.08.2000 - 9 NG 645/00 -), jedenfalls strenger als § 123 VwGO sie sonst an den Erlass einer einstweiligen Anordnung stellt (BVerwG, Beschluss vom 18.05.1998 - 4 VR 2.98 -, Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 125).
  • VGH Hessen, 26.11.1999 - 4 NG 1902/99

    Einstweilige Anordnung im Normenkontrollverfahren - anderer wichtiger Grund

    Auszug aus VGH Hessen, 19.11.2002 - 4 NG 2283/02
    An das Vorliegen ihrer Voraussetzungen ist ein strenger Maßstab anzulegen (Beschluss des Senats vom 26.11.1998 - 4 NG 1902/99 -, ESVGH 50, 131 ff.; ebenso Beschluss des 9. Senats des Hess. VGH vom 22.08.2000 - 9 NG 645/00 -), jedenfalls strenger als § 123 VwGO sie sonst an den Erlass einer einstweiligen Anordnung stellt (BVerwG, Beschluss vom 18.05.1998 - 4 VR 2.98 -, Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 125).
  • VGH Hessen, 19.12.1990 - 4 NG 1374/90

    Zum Abwägungsgebot bei der Aufstellung eines Bebauungsplans;

    Auszug aus VGH Hessen, 19.11.2002 - 4 NG 2283/02
    Ein schwerer Nachteil Hegt dann vor, wenn durch die Folgen, die dem Antragsteller dadurch entstehen, dass die einstweilige Anordnung nicht ergeht, die .angegriffene Norm jedoch später für nichtig erklärt wird, seine Rechte oder seine rechtlich geschützten Interessen in ganz besonderem Maße beeinträchtigt oder ihm außergewöhnliche Opfer abverlangt werden (Beschlüsse des Senats vom 19.12.1990 -4 NG 1374/90 -, NVwZ-RR 1991, 588 [589] und vom 12.06.1995 - 4 NG 1454/95 -, NVwZ-RR 1996, 479 ; Dürr, in Brügelmann, BauGB , Stand: Nov. 2001, § 10 Rn. 596).
  • VGH Hessen, 05.02.2015 - 4 B 1756/14

    Normenkontrolleilantrag gegen Bebauungsplan für Büro und Wohngebäude samt

    Diese Vorschrift ist der Regelung in § 32 BVerfGG nachgebildet; an das Vorliegen ihrer Voraussetzungen ist ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. Hessischer VGH, Beschlüsse vom 21. Dezember 2012 - 4 B 1432/12.N -, vom 12. März 2009 - 4 B 2441/08.N -, vom 22. April 2003 - 9 NG 561/03 -, BRS 66 Nr. 67 und vom 19. November 2002 - 4 NG 2283/02 -, BRS 65 Nr. 60).
  • OVG Thüringen, 16.08.2004 - 1 EN 944/03

    Bebauungsplan für Windkraftanlagen; Bebauungsplan; Sondergebiet; Windkraftanlage;

    Allein ein wirtschaftlicher Nachteil vermag den Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 47 Abs. 6 VwGO jedoch grundsätzlich nicht zu rechtfertigen, weil dem Bauwilligen insoweit kein außergewöhnliches Opfer abverlangt wird (vgl. auch HessVGH, Beschluss vom 19. November 2002 - 4 NG 2283/02 - BRS 65 Nr. 60).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 31.07.2007 - 3 M 15/07

    Erschwerung eines genehmigungsfähigen Vorhabens als "schwerer Nachteil" iSv § 47

    Die für den Erlass sprechenden Gründe müssen so schwer wiegen, dass bei einer Folgenabwägung der Erlass gleichsam unabweisbar erscheint (Senat, B. v. 02.11.1994 - 3 M 179/94 - juris; vgl. auch OVG Münster, B. v. 28.01.2000 - 10a B 77/00.NE - zitiert nach juris; VGH München, B. v. 28.10.1996 - 20 NE 96.3118 -, zitiert nach juris; VGH Kassel, B. v. 26.11.1999 - 4 NG 1902/99 -, NVwZ-RR 2000, 655 und B. v. 19.11.2002 - 4 NG 2283/02 -, BRS 65 Nr. 60; vgl. auch OVG Schleswig, B. v. 27.11.2000 - 1 M 66/00 -, NordÖR 2001, 161; OVG Lüneburg, B. v. 19.12.2002 - 1 MN 297/02 -, NVwZ-RR 2003, 547; Schoch in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Stand August 2003, § 47 Rn. 168; Kopp/Schenke, VwGO, 13. Aufl., § 47 Rn. 148).
  • VGH Hessen, 08.12.2021 - 4 B 1665/21

    Baurecht- Bebauungsplan "Auf dem Forst II"

    Diese Vorschrift ist der Regelung des § 32 BVerfGG nachgebildet; an das Vorliegen ihrer Voraussetzungen ist ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. Hessischer VGH, Beschlüsse vom 21. Dezember 2012 - 4 B 1432/12.N -, vom 12. März 2009 - 4 B 2441/08.N -, vom 22. April 2003 - 9 NG 561/03 -, BRS 66 Nr. 67 und vom 19. November 2002 - 4 NG 2283/02 -, BRS 65 Nr. 60).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.09.2023 - 2 R 37/23

    Außervollzugsetzung eines Bebauungsplans

    Der bevorstehende bloße Vollzug eines Bebauungsplans stellt grundsätzlich noch keinen schweren Nachteil im Sinne von § 47 Abs. 6 VwGO dar; selbst die sich aus einer Versagung der Baugenehmigung und der unvermeidbaren Dauer eines anschließenden Rechtsstreits in mehreren Instanzen ergebende Verzögerung des Bauvorhabens und die damit möglicherweise verbundenen finanziellen Verluste sind grundsätzlich weder als schwere Nachteile noch als andere wichtige Gründe anzusehen, die den Erlass einer einstweiligen Anordnung im Sinne von § 47 Abs. 6 VwGO dringend gebieten würden (vgl. BayVGH, Beschluss vom 7. September 2022 - 1 NE 22.1687 - juris Rn. 12, m.w.N.; NdsOVG, Beschluss vom 1. Februar 2006 - 9 MN 40/05 - juris Rn. 5; HessVGH, Beschluss vom 19. November 2002 - 4 NG 2283/02 - juris).
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